AKTUELL WIE NIE
Das Leben bis ins hohe Alter gesund zu genießen, nichts an Lebensqualität einzubüßen und sich keine Sorgen um seine Zukunft machen
zu müssen – das wünscht sich wohl jeder.
Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig mit dem Thema Pflege zu beschäftigen.
Heute sind viele Menschen bis ins hohe Alter vital. Doch nicht selten treten Erkrankungen und chronische Leiden auf, die zur Pflegebedürftigkeit führen können. Auch in jungen Jahren. Stress und Hektik fordern ihren Tribut. Was bedeutet das für Betroffene und Angehörige? Welche Leistungen gibt es und welche Vorsorge kann zusätzlich getroffen werden, um die Lebensqualität jetzt und im Alter
zu sichern?
All das und mehr erläutern wir Ihnen hier.
Vom Problem zur Lösung!




Vorsicht Pflegefalle – Haus, Vermögen, Angehörige/Kinder in Gefahr …
hört man mittlerweile aus vielen Medienbereichen. Zugegeben das sind unschöne Prognosen, die man am liebsten schnell ausblendet!
Dabei kann es sich im Grunde kaum einer leisten zu hoffen, dass der „Kelch“ irgendwie an ihm vorbeizieht. Denn es geht nicht nur um die wenig erquickende Vorstellung körperlich und geistig abzubauen und auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, nein sondern auch darum, sich die Folgen mit allen Konsequenzen für sich und seine Familie vor Augen zu führen.
Pflege ist keine Frage des Alters, sondern eine Frage des Geldes
Ein Pflegefall zu werden, ist ein Schicksalsschlag, der ein Leben verändert und vom Betroffenen und seinen Angehörigen gemeinsam getragen werden muss.
Das bedeutet neben allen gesundheitlichen und persönlichen Einschränkungen leider auch die finanziellen Belastungen. Und die können ganz schön heftig ausfallen, die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundabsicherung.
Die tatsächlichen Kosten für professionelle Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst oder in einem Pflegeheim belaufen sich schnell bei 3.000 € bis 4.000 €, die Sie aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, aus eigenen Mitteln – z.B. laufendes Einkommen/Rente, angespartes Kapital, Immobilienbesitz etc. oder den Ressourcen Ihrer Angehörigen Partner/Kinder bestreiten müssen.
Bei einer Pflegedauer von z. B. durchschnittlich acht Jahren bei einer Person, müssten Sie folglich rund 192.000 € aus Ihren privaten bzw. familiären Reserven einsetzen.
Wie reell ist das Risiko, in eine solche Situation zu kommen?
Leider durchaus reell. Zurzeit sind in Deutschland über 2,8 Millionen Menschen pflegebedürftig. Bis zum Jahre 2050 wird die Zahl (bei sinkender Gesamtbevölkerung) auf gut 5 Millionen ansteigen.
Woran viele nicht denken: Pflegebedürftigkeit kann in jeder Altersphase auftreten.
Immer mehr Menschen werden zum Pflegefall und das nicht nur im Alter, auch in jüngeren Jahren kann man plötzlich pflegebedürftig werden, zum Beispiel infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit, Stress und Hektik zollen ihren Tribut.
Eine weitere erschreckende Ursache ist die galoppierende Zunahme demenzieller Erkrankungen. Über 1,5 Millionen Menschen in Deutschland leiden an Demenz. Pro Jahr kommen ca. 40.000 Neuerkrankungen hinzu.
Eine finanzielle Belastung, der Sie mit einem innovativen Vermögensschutz einer privaten Pflegevorsorgeabsicherung rechtzeitig einen Riegel vorschieben können!
Begriff der Pflegebedürftigkeit (§ 14 Sozialgesetzbuch XI)
(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.
(2) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind:
1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
Um Ihnen das Thema etwas näher zu erläutern, schauen wir uns dazu einmal ein Beispiel einer typischen Familie an:
Oma Gerda hat eine geringe Rente und etwas gespart. Die eigene Rente sowie die Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um die Kosten des Pflegeheims zu decken. Sie schießt jeden Monat aus ihrem Ersparten einen Betrag dazu. Sobald dies aufgezehrt ist, muss Sohn Hans diese fehlende Summe Monat für Monat aufbringen. Kann und will er das?
Und wie sieht es bei Ihnen und Ihrer Familie aus?
- Gibt es bereits Pflegefälle in der Verwandtschaft, Freunden oder bei Bekannten?
- Wie verlaufen diese Fälle?
- Haben Sie das Thema Pflege in ihrer Familie angesprochen? Mit Eltern und Geschwister?
- Wie und wo möchte Ihre Mutter und Ihr Vater gepflegt werden?
- Wer hört eventuell auf zu arbeiten und pflegt den Angehörigen? Der Partner, die Kinder?
- Pflegedienst oder Pflegeheim? Was kostet das Ganze?
- Welche gesetzlichen Leistungen sind zu erwarten und wie werden diese beantragt?
- Wie werden die eigenen finanziellen Einbußen ausgeglichen?
- Gibt es Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc. die alles rechtssicher regeln?
- Haben Sie schon einmal über eine private Zusatzversorgung für sich und Ihre Angehörigen nachgedacht?
Ein weiteres großes Problem in unserer Beispielfamilie: “Es gibt keine Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“. Dies macht das spätere Chaos perfekt.
Das ist wirklich ein großes Problem, welches da auf diese Familie zugekommen ist und noch zukommen wird.
Übersicht PflegekostenZusatzkosten bei Pflegebedürftigkeit
Sie sehen also, im Extremfall müssen Sie, Ihr Partner oder Ihre Kinder rund 2.000 € monatlich aus der eigenen Tasche berappen.
Kennst Du das Märchen von der gesetzlichen Pflege?
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Woraus müssen die Kosten für die Pflege bezahlt werden?
- aus dem Einkommen des Pflegebedürftigen
- aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen (§ 90 SGB XII)
- aus rückgeforderten Schenkungen der letzten 10 Jahre (§ 528 BGB)
- vom Ehepartner im Rahmen der Unterhaltspflicht (§ 1608 BGB)
- von den Kindern im Rahmen der Unterhaltspflicht (§ 1601 BGB)
Fazit:
Wenn Sie die Kosten für Ihre Pflege nicht tragen können, haftet Ihre Familie für Sie! Ist das so in Ihrem Sinne?
Was der Pflegebedürftige bei einer Pflege von seinem Vermögen einsetzen muss:
1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen.
Betroffen sind grundsätzlich alle Barwerte und Vermögenswerte.
(Die Verordnung zur Durchführung des § 90 SGB XII bestimmt u.a. hierzu einen Freibetrag von 5.000 Euro für Personen, die das 60 Lj. vollendet haben).
Auch Schenkungen der letzten zehn Jahre gehören noch zum Vermögen:
1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten (…), kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes fordern.
2) Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrages abwenden.
Wenn kein Vermögen mehr da ist, muss der Partner Unterhalt zahlen:
1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten.
Erhält ein Pflegebedürftiger Sozialhilfe, z.B. wegen Unterbringung in einem Heim, und ist er verheiratet, so hat der Ehegatte (auch wenn er nicht in einem Heim ist) nur noch Anspruch auf den Regelsatz der Sozialhilfe und die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten.
Der Regelsatz, der Ihrem/r Partner/in monatlich verbleiben muss, beträgt 818 Euro* zzgl. Unterbringungs- und Heizkosten.
* Doppelter Eckregelsatz nach dem SGB XII für den Haushaltsvorstand oder für Alleinstehende, Stand 01.01.2017
Wenn der Ehegatte / Lebenspartner den fehlenden Unterhalt nicht mehr aufbringen kann, werden die Kinder in Haftung genommen:
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Betroffen sind neben dem laufenden Einkommen des Partners/der Kinder, auch ihre Rücklagen.
Sind nach dem Ableben der pflegebedürftigen Person Verbindlichkeiten beim Sozialamt offen, haften die Erben:
1) Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners ist zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet.
2) Die Ersatzpflicht besteht nur für die Kosten der Sozialhilfe die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet worden sind.
Es besteht unter Umständen sogar eine Nachhaftung der Kinder/Partner über das Ableben des Unterhaltsempfängers hinaus.
Ihre Verbindlichkeiten auf?
Kinder haften für ihre Eltern
Ein großer Teil der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung ab Pflegegrad 4 werden zum Sozialfall…
Expertenwissen zur Unterhaltspflicht der Kinder
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Reicht das laufende Einkommen oder das aufgebaute Vermögen nicht aus, sind die Kinder zum Unterhalt verpflichtet, d. h., der Eigenanteil der Pflegekosten ist durch die Kinder zu zahlen. Nur wenn dies nicht möglich ist, übernehmen die Sozialämter die notwendigen Kosten – eine Hilfe, auf die ein großer Teil der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen ist.
„Ich will meinen Kindern nicht zur Last fallen“…
Eine typische und häufig gehörte Motivation für den Abschluss einer Pflegeversicherung.
Wenn klar wird, welche Kosten im Pflegefall auf die Familie zukommen können, welcher
organisatorische und auch emotionale Aufwand auf alle Beteiligten zukommt, dann fühlt
sich fast jeder in der oben stehenden Motivation bestätigt.
Existenzielles Risiko
Nach §1601 BGB sind Verwandte „in gerader Linie“ zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet, wenn die elterliche Rente, deren Zinseinnahmen, Vermögen oder über eigengenutztes Wohneigentum hinausgehende Immobilien die Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht mehr decken.
Kinder haften also für Ihre Eltern und dies kann sehr schnell zu einem existenziellen Risiko werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.
pflege durch angehörige…
…eine Belastung für beide Seiten
Die Pflege von Angehörigen ist eine Belastung für beide Seiten. Über zwei Drittel aller Pflegebedürftigen (über 1,6 Millionen Menschen) werden von ihren Angehörigen versorgt – eine Million sogar ausschließlich, d.h. ohne die zusätzliche Unterstützung durch einen Pflegedienst. Die Pflege eines Angehörigen stellt viele Familien aufgrund der hohen Belastungen im Laufe der Zeit vor Zerreißproben. Einen Menschen zu pflegen bedeutet einen radikalen Einschnitt in die bisherige Lebensführung. Zeitliche Aspekte spielen hierbei genauso eine Rolle wie seelische, körperliche und häufig auch finanzielle Gesichtspunkte. Oft werden die Belastungen, die durch die Pflegetätigkeit entstehen, zu spät erkannt oder gar nicht erst thematisiert. Eigene gesundheitliche Probleme werden kleingeredet, Stress und Überanstrengung einfach hingenommen. Ganz zu schweigen von der emotionalen Beeinträchtigung, die die Pflege eines lieben Verwandten mit sich bringt, der vielleicht nie wieder gesund wird. Belastung führt zu Unwohlsein. Beim oftmals unerwarteten Eintritt einer Pflegebedürftigkeit müssen viele Dinge organisiert und entschieden werden, z.B. die Umgestaltung der Wohnung, die Beantragung einer Pflegestufe, die Beschaffung von Hilfsmitteln und die zeitliche Organisation der Pflege. Neben diesen organisatorischen Problemen ist man zusätzlich seelischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt.
Die Folge: Ungefähr ein Drittel der pflegenden Angehörigen wird langfristig krank, wobei die Dunkelziffer noch um einiges höher liegen dürfte.
Die häufigsten Symptome sind:
- Verspannungen und Gelenkbeschwerden bis hin zu Bandscheibenvorfällen – z.B. durch falsches Heben und Bewegen der zu pflegenden Person Depressionen, Reizbarkeit, Schlafstörungen, erhöhter Blutdruck
- Einsamkeitsgefühle durch seelische Beeinträchtigungen und Überbelastung Familiäre und soziale Probleme durch den Rollentausch im Rahmen der Pflege
(z.B. “Tochter wickelt Vater”) - Verminderte Stressresistenz durch mangelnde Anerkennung der Pflegetätigkeit
- Geringe finanzielle Unterstützung. Die Erstattung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für pflegende Angehörige ist in der Regel über die Hälfte geringer, als wenn man einen professionellen Pflegdienst damit beauftragt.
- Soziale Isolation aufgrund von Vernachlässigung von Familie, Freunden und Freizeitaktivitäten
Downloads
Hier erhalten Sie kostenlos e-books zum Thema Pflege, Patientenverfügung und Vollmachten.
Mit der Pflegeversicherung ist es wie mit dem Partner:
Man sollte sich den Besten aussuchen
Sie haben ein Problem, wir die Lösung
Pflege- und Vermögensschutz, jetzt sogar mit “Geld zurück Option“.
Unser Angebot: Fast schon einmalig…
Die private Pflege Vorsorge, die sofort greift und mit der Sie wirklich rechnen können, unter anderem mit folgenden Leistungen:
Highlights unserer Pflegerente:
- WICHTIG: dauerhaft stabiler Beitrag, im Gegensatz zu Pflegeprodukten in der Krankenversicherung, bleibt Ihr Beitrag während der gesamten Laufzeit stabil, bei einem Pflegetagegeld kann der Beitrag jährlich steigen
- Plusrente
Eine zusätzliche finanzielle Sicherheit gibt Ihnen die Plusrente. Diese beträgt derzeit +30 % der versicherten Leistung der Pflegerente on top. Sie wird jedes Geschäftsjahr neu festgelegt. Sie erhöht damit Ihre Vorsorge beträchtlich. Die zum Beginn der Pflegerentenzahlung geltende Plusrente ist für die Dauer der Pflegebedürftigkeit garantiert. Hinzu kommt noch eine Bonusrente.(beide Rentenarten können nicht garantiert werden) - Überschussbeteiligung – Ihre Einzahlung verzinst sich und erhöht somit die abgeschlossene Pflegerente im Leistungsfall (je nach Eintritt des Pflegefalls)
- Geld zurück Option klingt zwar etwas salopp, trifft aber den Nagel auf den Kopf. Denn normalerweise sieht man von den eingezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherung keinen Cent wieder. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeangeboten genießen Sie hier besondere Freiheiten. Bis zum Eintritt der Pflegbedürftigkeit haben Sie jederzeit Zugriff auf den Rückkaufswert Ihres Vertrages, eine wertvolle Flexibilität die Ihnen Anbieter von privaten Pflegetagegeldern (private Krankenversicherer) nicht bieten
- Demenz
Pflegebedürftigkeit infolge Demenz (Tarifoption anwählbar) - Weltweiter Versicherungsschutz, ohne Einschränkungen
- Sofortiger, lebenslanger Versicherungsschutz ohne Karenz- und Wartezeiten
- „Best-off“ – Einstufung im Pflegefall. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird nicht nur nach der vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. Medicproof der Privaten festgestellten Pflegebedürftigkeit anhand der gesetzlichen Definition gemäß den §§ 14 und 15 SGB XI vorgenommen, alternativ auch nach dem Punktesystem (Activities of Daily Living, Einstufung nach der 9 Punkte ADL Definition). Daher kann sie auch von Ärzten festgestellt werden wie z.B. der Hausarzt. Bei Festlegung der Leistungen wird der höchste festgestellte Pflegegrad („Best-off“) zugrunde gelegt. Also ein wesentlicher Vorteil gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie anderen privaten Vorsorgemodellen
- Bei Vorliegen eines Leistungsfalls (Pflegegrad) ist die Auszahlung der versicherten Pflegerente nicht davon abhängig, ob die pflegebedürftige Person zu Hause, ambulant durch Pflegedienst oder in einer Stationären Pflegeeinrichtung versorgt wird. Um genau zu sagen: Sie wird zur freien Verfügung ausgezahlt und kann somit auch für die Pflege durch Angehörige verwendet werden
- Im Leistungsfall sind keine monatlichen Beiträge mehr zu zahlen (Option)
- Zahlungsmöglichkeiten monatlich laufender Beitrag – Einmalbeitrag – beides kombinierbar „ Sie können Ihre private PfIegerente mit einer Kombination aus Einmalzahlung und laufendem Beitrag abschließen. Während der Versicherungsdauer können Sie mit zusätzlichen Einmalzahlungen Ihren laufenden Beitrag reduzieren oder ablösen. An den vereinbarten Leistungen ändert sich nichts
- Todesfallleistung
Beitragsrückerstattung bis zu 100% der gezahlten Beiträge bzw. des gezahlten Einmalbeitrags (Option) - „Einzigartige Assistance- und Serviceleistungen“
Pflegeplatz Garantie garantiert Ihnen der Versicherer die Vermittlung eines Pflegeplatzes innerhalb von 24 Stunden bei Eintritt des versicherten Pflegegrades, je nach Möglichkeit in der Nähe des Wohnortes. Gesundheitsprogramme zu Sonderkonditionen. Des Weiteren stellt die Pflegehilfe Ihnen als Kunde kostenlos und rund um die Uhr eine Pflegehotline. Dort erhalten Sie viele nützliche Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Pflegebedürftigkeit sowie Angebote zu Pflegedienstleistungen.
Neben der regulären privaten Pflegerente s.o. gibt es:
Neu: Pflegefallschutz Starter: Unschlagbar
- Temporäre Absicherung bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres, besonders wichtig für jüngere Personen, die noch keinen oder geringen Anspruch auf gesetzliche Rente erworben haben
- Anschluss-Option für den Einstieg oder Ergänzung in eine Pflegerentenversicherung, auf Wunsch unter Beibehaltung der Versicherungsleistungen der im Starter Tarif gewählten Stufen. Wichtig: der Beitrag wird sich bei Wechsel in eine Pflegerente im Gegensatz zum Starter Tarif erhöhen!
Während der Laufzeit können Sie bis zum 65 Geburtstag ohne erneute Gesundheitsprüfung (auch bei Krankheiten oder Gebrechen etc. werden Sie weiter abgesichert) in eine Pflege Rente wechseln, um sich Ihren Versicherungsschutz lebenslang zu erhalten. Ihre Pflege Starter endet mit dem 67. Geburtstag. Sollte jedoch vorher der Leistungsfall eintreten, so haben sie lebenslangen Versicherungsschutz und die vereinbarte Rente wird gezahlt.
Wir haben die Lösung – Pflege und Vermögensschutz, Starten Sie jetzt mit Ihrem eigenen Pflegeschutzkonto, jetzt sogar mit “Geld zurück Option“.
Vorsicht Pflegefalle: Haus, Vermögen, Angehörige, Partner und Kinder
„nicht mehr“in Gefahr!
Sie sehen, ein Pflegefall betrifft die ganze Familie. Doch es ist Ihre Entscheidung, ob und wie sehr Ihre Familie im Pflegefall entlastet wird!
Sprechen wir darüber!
Hier ein Lösungsbeispiel: Eintrittsalter 40 Jahre, Absicherung ab Pflegegrad 4 und 5
Erläuterung des Berechnungsschaubildes oben:
Stationäre Versorgung im Pflegeheim, der monatliche Eigenanteil (1.725 €*) wird privat über eine Pflege Starter Rente & Pflege Rente abgesichert, somit wird die Lücke geschlossen, Sie erhalten aus beiden Renten den optimalen Schutz bis zum 67 Lebensjahr, bei gleichbleibenden Beiträgen
- Wichtig: 1.725 €* aus der privaten Pflege Starter Rente & Pflege Rente erhalten Sie auch bei ambulanter Versorgung durch einen Pflegdienst oder bei Pflege durch die Familie, weitere Absicherungsvarianten sind möglich.
Ab 67 läuft die Pflege Starter Rente aus, ab hier unterstellt, Bezug der gesetzlichen Altersrente (Ø 1.000 €), diese muss bei Pflegefall eingesetzt werden, Alters- sowie private Pflege Rente schließen wiederum die bestehende Lücke (Inflation & Teuerungsrate nicht berücksichtigt)
- Bis spätestens zum 65 Lebensjahr ist es möglich, ohne Gesundheitsprüfung, die Pflege Starter Rente in eine Pflege Rente umzuwandeln, sollte eventuell noch eine Absicherungslücke vorhanden sein etc.
- Ab 67 hat die Pflege Rente 725 €* durch Überschüsse einen Wert von 849 €* erreicht, Sie läuft dann, so lange sie es wünschen, zum fest vereinbarten Beitrag von 29,44 € weiter
Geld zurück Option: Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeangeboten genießen Sie hier besondere Freiheiten. Bis zum Eintritt der Pflegbedürftigkeit haben Sie jederzeit Zugriff auf den Rückkaufswert Ihres Vertrages, eine wertvolle Flexibilität die Ihnen die meisten Anbieter so nicht bieten
*inkl. nicht garantierter Bonusrente/ Plusrente
„Die Pflegevorsorge Experten“, der richtige Partner für Sie!
Unsere Agentur steht für Qualität, seit über 30 Jahren.
Wir verstehen die Prozesse und die Technologien, verfügen über Fachwissen und Branchenkenntnis.
Partizipieren und profitieren Sie von unserem bewährten Vorgehen. Wir bieten Ihnen die Sicherheit, Flexibilität und Erfahrung, die Sie benötigen und minimieren somit erheblich Ihr Risiko.
Die Voraussetzung dafür ist, mit viel Sorgfalt solide Lösungen zu entwickeln, um Ihr Leben für die Zukunft besser und sicherer zu gestalten. Dafür stehen wir.
Was können Sie heute tun,
um für Morgen vorzusorgen?
„Der Urgedanke der Versicherung: die Absicherung existenzieller Risiken“
Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, durch bequeme Monatsbeiträge, die existenziellen Folgen eines Pflegefalls abzusichern. So vermeiden Sie und Ihre Angehörigen, dass pflegebedingte Kosten Ihre Lebensqualität und Ihre finanziellen Spielräume im Alter einschränken.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme